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Verwalter & Eigentümer
Unser Immobilien-Glossar ist Ihr kleines Lexikon zu den wichtigsten Immobilienbegriffen. Kurz und knackig erklären wir in diesem Immobilien Lexikon / Glossar gängige Begriffe. Möchten Sie einen Immobilienbegriff zu unserem Glossar beitragen? Gerne können Sie uns eine Nachricht schicken, wir nehmen nach kurzer Prüfung den Begriff gerne in unser Immobilien-Lexikon auf:
Begriff | Definition | ||||||||||||||||||||||||
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Bruttomonatsmiete | Die Bruttomonatsmiete dient in Österreich als Bemessungsgrundlage für die Maklerprovision. Diese setzt sich aus folgenden monatlichen Kosten zusammen - jeweils Nettobeträge, ohne Umsatzsteuer (USt): Hauptmietzins bzw. Untermietzins + Betriebskosten (Nebenkosten) + Heizungskosten, Warmwasserkosten = Bruttomonatsmiete +20% Umsatzsteuer = Bemessungsgrundlage für die Maklerprovision Handelt es sich um einen Mietvertrag nach Vollanwendung (MRG), dann dürfen auch die Heizungskosten in die Maklerprovision mit einbezogen werden. Ansonsten zählt als Bemessungsgrundlage für die Maklerprovision nur der Mietzins sowie die Betriebskosten. |
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Bungalow | Ein Wohnhaus bestehend aus nur einem Geschoß. Frei stehend und mit flachem oder flach geneigtem Dach. |
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Digitaler Umlaufbeschluss | DefinitionEin digitaler Umlaufbeschluss ist ein elektronisches Beschlussverfahren in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), bei dem die Eigentümer ohne physische Versammlung abstimmen können. Er ermöglicht eine schriftliche oder elektronische Willensbildung, die durch Digitalisierung effizienter, transparenter und rechtssicherer gestaltet wird. Typische Anwendungsfälle sind kleinere Sanierungsmaßnahmen, die Vergleichung von Handwerkerangeboten, dringende Reparaturen oder organisatorische Entscheidungen, bei denen kein passender Versammlungstermin gefunden werden kann. Die gesetzliche Grundlage findet sich in Österreich in § 24 Abs. 1 WEG (Wohnungseigentumsgesetz), der durch die Novelle 2022 standardisiert wurde. Der Beschluss tritt wirksam in Kraft, sobald alle Eigentümer benachrichtigt wurden und eine ausreichende Äußerungsfrist abgelaufen ist, wobei Anfechtungen innerhalb eines Monats möglich sind. Ablauf
Vergleich mit dem traditionellen UmlaufbeschlussDer traditionelle Umlaufbeschluss erfolgt rein schriftlich (z. B. per Post mit Stimmzetteln), während der digitale Ansatz elektronische Tools nutzt, um den Prozess zu optimieren. Beide Verfahren dienen der Beschlussfassung ohne Versammlung und erfordern die Einbeziehung aller Eigentümer sowie eine transparente Mehrheitsermittlung, um Anfechtungen zu vermeiden. Der digitale Umlaufbeschluss ist flexibler und effizienter, birgt aber Abhängigkeiten von digitaler Infrastruktur.
So führen Sie einen Umlaufbeschluss digital & rechtssicher durch |
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digitiale Eigentümerversammlung | Eine digitale Eigentümerversammlung bezeichnet eine Versammlung von Wohnungseigentümern, die vollständig online über digitale Plattformen (z. B. Videokonferenz-Tools wie Zoom, Microsoft Teams) durchgeführt wird. Bei dieser Form der Versammlung nehmen die Eigentümer nicht physisch an einem Ort teil, sondern schalten sich von verschiedenen Standorten über das Internet zu, um über Angelegenheiten der Wohnungseigentümergemeinschaft zu diskutieren und Beschlüsse zu fassen. Diese moderne Versammlungsform wird zunehmend genutzt, um mehr Flexibilität zu ermöglichen und die Teilnahme für Eigentümer zu erleichtern, die räumlich oder zeitlich eingeschränkt sind. Merkmale der digitalen Eigentümerversammlung
Rechtliche ZulässigkeitDeutschland: In Deutschland wurde die digitale Eigentümerversammlung durch die WEG-Reform 2020 rechtlich explizit ermöglicht. Gemäß § 23 (1) WEG Deutschland kann eine Eigentümerversammlung digital durchgeführt werden, sofern dies in der Gemeinschaftsordnung vorgesehen ist oder von der Eigentümerversammlung per Beschluss zugelassen wurde. Hiermit wurde der rechtliche Rahmen fest verankert, was diese Form der Versammlung deutlich erleichtert. Seit Oktober 2024 sind auch rein digitale Eigentümerversammlungen zulässig, sofern dies vorher mit einer 75%-Mehrheit der Eigentümergemeinschaft beschlossen wurde. Österreich: In Österreich wurde die digitale Eigentümerversammlung im Rahmen der WEG Novelle 2022 erlaubt. So besagt § 25 (2a) WEG Österreich: "Der Verwalter kann Wohnungseigentümern die Möglichkeit zur Teilnahme an der Eigentümerversammlung im Wege elektronischer Kommunikation, etwa durch eine Videokonferenzverbindung, einräumen." Formale VoraussetzungenDeutschland: Für die Durchführung einer rein digitalen Versammlung muss entweder eine Zustimmung aller Eigentümer vorliegen oder die Gemeinschaftsordnung muss explizit die Durchführung solcher Versammlungen vorsehen. Alternativ kann ein Mehrheitsbeschluss gefasst werden, der digitale Versammlungen ermöglicht. Österreich: Auch in Österreich ist die rein digitale Eigentümerversammlung nur zulässig, wenn alle Eigentümer zustimmen oder dies in der Gemeinschaftsordnung geregelt ist. Die Zulässigkeit kann also von Gemeinschaft zu Gemeinschaft variieren. Ein generelles, rechtlich festgeschriebenes Anrecht auf digitale Versammlungen wie in Deutschland gibt es jedoch nicht. Stimmabgabe und BeschlussfassungDeutschland: Die Stimmabgabe in einer digitalen Eigentümerversammlung erfolgt entweder direkt über die Online-Plattform oder durch andere elektronische Mittel (z. B. eMail). Die Plattform muss dabei sicherstellen, dass die Stimmabgabe transparent und rechtssicher ist, d.h., dass die Abstimmung korrekt protokolliert wird und nur berechtigte Eigentümer abstimmen. Österreich: Auch in Österreich erfolgt die digitale Stimmabgabe über die genutzte Online-Plattform oder per eMail, wobei hier ebenfalls darauf geachtet werden muss, dass die Abstimmung nachvollziehbar und rechtskonform ist. Das Risiko technischer Probleme, wie Internetverbindungsstörungen oder Datensicherheitsfragen, wird in der Praxis jedoch stärker betont. prop.ID hat mit vBeschluss ein Tool erstellt, mit dem Wohnungseigentümerversammlungen automatisiert werden können. Zu diesem Tool gehören auch Abstimungsmöglichkeiten nach WEG, Umlaufbeschlüsse, eine 24/7 Beschlusssammlung, etc. Erfahren Sie hier mehr: Digitale Eigentümerversammlung abhalten mit vBeschluss
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Dokumentenarchiv | Ein Online-Dokumentenarchiv ist ein Ort, an dem digitale Dokumente wie Bilder, Videos, Audiodateien, Textdateien, PDFs usw. aufbewahrt werden können. Diese Dokumente können online von jedem Ort aus zugänglich gemacht und mit anderen Benutzern geteilt werden. Ein Online-Dokumentenarchiv ist eine sehr nützliche Möglichkeit, um digitales Material sicher zu speichern und zu organisieren. |