Immobilien-Glossar

Unser Immobilien-Glossar ist Ihr kleines Lexikon zu den wichtigsten Immobilienbegriffen. Kurz und knackig erklären wir in diesem Immobilien Lexikon / Glossar gängige Begriffe. Möchten Sie einen Immobilienbegriff zu unserem Glossar beitragen? Gerne können Sie uns eine Nachricht schicken, wir nehmen nach kurzer Prüfung den Begriff gerne in unser Immobilien-Lexikon auf:

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Begriff Definition
Betriebskosten

Betriebskosten sind die Kosten, die für die Nutzung einer Immobilie entstehen. Oder anders gesagt: Ein Kostennachweis über Summe, Art und Begründung von Ausgaben sowie deren Aufteilung auf verschiedene Beteiligte.

Sollte es sich um eine Wohnung handeln, die unter die Vollandwendung des Mietrechtsgesetzes (MRG) fällt, dann dürfen in Österreich laut $$21-25 MRG nur bestimmte Betriebskosten dem Mieter verrechnet werden:

  • Wasser- und Kanalgebühren
  • Eichung, Wartung, Ablesung von Messeinrichtungen
  • Rauchfangkehrer
  • Kanalräumung, Müllabfuhr
  • Schädlingsbekämpfung
  • Beleuchtung allgemein zugänglicher Teile des Hauses
  • Versicherung (Feuer, Haftpflicht, Leitungswasser)
  • Verwaltungsauslagen
  • Hausbetreuung
  • Besondere Aufwendungen (Lift, Garten, Gemeinschaftsanlagen)
  • Öffentliche Abgaben (Grundsteuer)
Synonyme - Nebenkosten,BK
Bezirksgericht
Das Bezirkgsgericht ist die erste Instanz bei Streitigkeiten im Bereich Zivilsachen (Streitwert bis zu 15.000 EUR) sowie Strafsachen.
Synonyme - BG
Bonitätsprüfung

Die Bonität gibt Auskunft darüber, wie 'kreditwürdig' eine Person ist. Mittels Bonitätsprüfung wird - basierend auf historischen Daten - überprüft, ob zum Beispiel ein Mietkandidat in der Vergangenheit seinen Zahlungsverpflichtungen wie vereinbart nachgekommen ist.

Hierbei geht es aber nicht nur darum, festzustellen, ob ein Mietkandidat 'gut wirtschaften' kann, sondern auch darum, ob sich ein potentieller Mieter die Miethöhe überhaupt leisten kann. Anders gesagt: Ob die Mietbelastungsquote nicht überschritten wird.

Möglichkeiten für Vermieter

 

Synonyme - Bonitätsauskunft
Bruttomonatsmiete

Die Bruttomonatsmiete dient in Österreich als Bemessungsgrundlage für die Maklerprovision. Diese setzt sich aus folgenden monatlichen Kosten zusammen - jeweils Nettobeträge, ohne Umsatzsteuer (USt):

Hauptmietzins bzw. Untermietzins

+ Betriebskosten (Nebenkosten)

+ Heizungskosten, Warmwasserkosten

= Bruttomonatsmiete

+20% Umsatzsteuer

= Bemessungsgrundlage für die Maklerprovision

 

 

Synonyme - BMM
Bungalow

Ein Wohnhaus bestehend aus nur einem Geschoß. Frei stehend und mit flachem oder flach geneigtem Dach.