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Verwalter & Eigentümer
Unser Immobilien-Glossar ist Ihr kleines Lexikon zu den wichtigsten Immobilienbegriffen. Kurz und knackig erklären wir in diesem Immobilien Lexikon / Glossar gängige Begriffe. Möchten Sie einen Immobilienbegriff zu unserem Glossar beitragen? Gerne können Sie uns eine Nachricht schicken, wir nehmen nach kurzer Prüfung den Begriff gerne in unser Immobilien-Lexikon auf:
Begriff | Definition |
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Reihenhaus | Das Reihenhaus ist ein Gebäude, das aus mehreren, gleich ausschauenden Wohneinheiten besteht. Die Wohneinheiten werden entweder in gleicher Reihe angeordnet, oder in einer seitlich leicht versetzten Lage, um das Gesamtbild der Anlage aufzulockern. Beim Reihenhaus handelt es sich um Einfamilienhäuser, die an jeweils zwei Hausseiten miteinander verbunden sind. |
Richtwertmietzins | Der Richtwertmietzins hat den Kategoriemietzins abgelöst und ist seit 1.3.1994 in Österreich geltend für Neuvermietungen - ausgenommen Kategorie D Wohnen (Substandard). Der Richtwert ist derjenige Betrag, der für eine typische Mietwohnung (die mietrechtliche 'Normwohnung', die der Kategorie A-Wohnung bis 130 m2 entspricht) mit einem entsprechendem Zu-, oder Abschlag verlangt werden kann. Der Zu- oder Abschlag richtet sich nach der jeweiligen Ausstattung und Lage der Wohnung. Der Richtwert selbst ist in jedem Bundesland in Österreich anders und wird regelmäßig den Veränderungen des Verbraucherpreisindex nach angepasst. Weiterführende Informationen auch hier: |
Schlichter Maklervertrag | Beim schlichten Maklervertrag handelt es sich um einen nicht exklusiven Auftrag an einen Immobilienmakler, eine Wohnung oder ein Haus zu vermieten oder zu verkaufen. Hierfür können auch mehrere Makler beauftragt werden. Deswegen ist der Makler auch nicht verplichtet, für den Auftraggeber (Bestandsabgeber) tätig zu werden. Der schlichte Maklervertrag kann mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden. Wird der Vermittlungsauftrag exklusiv mit einem Makler abgeschlossen, handelt es sich um einen Alleinvermittlungsauftrag. In diese Fall muss der Makler für den Auftraggeber aktiv werden, da er (zeitlich befristet) der alleinige Auftragnehmer für den Vermieter bzw. Verkäufer ist. |
Schlichtungsstelle | Anlaufstelle zur Beilegung von Mietstreitigkeiten. Zum Beispiel, wenn der Mieter einen zu hohen Mietzins vermutet, oder vom Vermieter eine Verbesserung des Mietgegenstandes erwartet, der Vermieter dies aber ablehnt. Der Mieter oder Vermieter kann einen entsprechenden Antrag stellen, die Schlichtungsstelle (üblicherweise vorhanden in größeren Gemeinden) führt eine mündliche Anhörung durch und trifft dann eine Entscheidung, die rechtlich verbindlich ist. Sollte der Mieter oder Vermieter mit der Entscheidung nicht zufrieden sein, kann binnen 4 Wochen eine Eingabe beim Bezirksgericht gemacht werden, welches sich dann nochmals mit dem Fall näher befasst. |
Schutzzone | Schutzzonen sind spezielle Gebiete, für die besondere Bebauungsregeln gelten. In einer Schutzzone sind bauliche Veränderungen nur gestattet, wenn sie zum Stil der anderen Gebäude passen, bzw. das örtliche Stadtbild nicht 'negativ beeinflussen'. Beispiel: In Wiener Schutzzonen darf der Verwendungszweck von Wohnräumen nicht geändert werden, auch Dachgeschoßausbauten sind nur zu Wohnzwecken möglich. Schutzzonen werden im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan ausgewiesen. Wo sich die Wiener Schutzzonen befinden, kann im Internet abgerufen werden: Schutzzonen Wien |