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Immobilien-Glossar
Unser Immobilien-Glossar ist Ihr kleines Lexikon zu den wichtigsten Immobilienbegriffen. Kurz und knackig erklären wir in diesem Immobilien Lexikon / Glossar gängige Begriffe. Möchten Sie einen Immobilienbegriff zu unserem Glossar beitragen? Gerne können Sie uns eine Nachricht schicken, wir nehmen nach kurzer Prüfung den Begriff gerne in unser Immobilien-Lexikon auf:
Begriff | Definition |
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Fälligkeit | Der Zeitpunkt, bis zu dem eine gewisse 'Schuld' erbracht worden sein muss. Anders gesagt - der Zeitpunkt, bis zu dem der Mieter die monatliche Miete bezahlt haben muss. Zahlt der Mieter nicht bis zur vereinbarten Fälligkeit, gerät der Mieter 'in Verzug'. In Österreich gilt für für Mietverträge der 5. des Monats als Fälligkeitsdatum. Handelt es sich um einen Mietvertrag unter Vollanwendung des Mietrechtsgesetzes (MRG), dann sind Vertragsklslauseln hinsichtlich eines früheren Fälligkeitsdatums im Mietvertrag ungültig.
Darunter versteht man den Zeitpunkt, in dem der Schuldner die Leistung ordnungsgemäß erbringen muss, und der Gläubiger sie annehmen soll, weil ansonsten ein Verzug eintritt. Die Fälligkeit richtet sich in erster Linie nach Vereinbarung und nach besonderen gesetzlichen Fälligkeitsvorschriften, weiters nach der Natur und dem Zweck der zu erbringenden Leistung. Seit Geltung des Zahlungsverzugsgesetzes (März 2013) ist bei Mietverträgen der gesetzliche Zahlungstermin für den Mietzins der 5. eines jeden Monats, im Vollanwendungsbereich des MRG sind davon zu Lasten des Mieters abweichende Vereinbarungen unwirksam (§ 15 Abs 3 MRG). |
Feuermauer | Eine Mauer des Gebäudes, die über keine Öffnungen verfügt und gegen die Nachbarliegenschaft gerichtet ist. Soll im Falle eines Brandes das Übergreifen der Flammen auf das Nachbargebäude verhindern. Innerhalb eines Gebäudes trennen Brandmauern das Gebäude in einzelne Brandabschnitte. |
Friedenskronenzins | Ein gesetzlich geregelter Mietzins für Mietverträge über Wohnungen und Geschäftsräume aus der Kriegszeit des ersten Weltkriegs. Eingeführt 1917, wobei die Mieten mit Stichtag 1.8.1914 eingefroren wurden. Der Friedenskronenzins ist heute nur noch historisch relevant, da dieser in der Praxis nicht mehr vorkommt. Seit 1967 ist der Friedenszins für den Abschluß von neuen Bestandsverträgen abgeschafft. Mit der Einführung des Mietrechtsgesetzes 1982 erhielten Vermieter die Möglichkeit, den Friedenskronenzins mittels Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge anzuheben. |
Frist | Die Frist ist der Zeitraum bis zur Fälligkeit einer Schuld: Der Mieter hat innerhalb einer Frist von 7 Tagen die noch offene Miete zu zahlen. Es gibt verschiedene Fristen, wie. z.B. die Zahlungs- oder Reklamationsfrist, die vertraglich festgelegt werden. Oder behördliche Fristen, innerhalb dessen ein Einspruch getätigt werden kann. Oder gesetzliche Fristen, die vorgeschrieben und auch nicht vertraglich abgeändert werden können, wie z.B. eine bestimmte Kündigungsfrist. |
Garçonniere | Kleinwohnung, speziell ausgerichtet auf Einpersonenhaushalte. Auch als Junggesellenwohnung bezeichnet. Der Name stammt aus dem Französischen: Le Garçon - auch 'der Junggeselle'.
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